Das Studierendenparlament (StuPa)
Jedes Jahr im Januar wählen alle Studierenden der Uni Göttingen die Mitglieder des Studierendenparlaments. Zur Wahl stehen Kandidaten von Listen verschiedener Hochschulgruppen. Die Zahl der zu besetzenden Sitze im Studierendenparlament richtet sich nach der Zahl der zu diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden. Momentan hat das Studierendenparlament 47 Sitze. Das Studierendenparlament wählt die Referenten des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuß) und entscheidet über dessen Haushalt, der dem Studierendenparlament zum Beschluß vorgelegt werden muß. Weiterhin wählt das Studierendenparlament einmal pro Jahr die studentischen Vertreter in den Stiftungsrat und den Vorstand des Studentenwerkes.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Als oberstes Vertretungsorgan aller Studierenden einer Hochschule ist der AStA anzusehen. Er vertritt die Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität; das Ziel seiner Arbeit ist die Förderung der politischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierendenschaft. Der AStA setzt sich aus den folgenden Referaten zusammen: Vorsitz, Finanzen, Aussen, Hochschulpolitk, Soziales und Ökologie. Die jeweiligen Referenten können eigene Sachbearbeiter einstellen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Daneben beschäftigt der AStA noch eine Geschäftsführerin und eine Sekretärin, die fest eingestellt sind. Der AStA stellt zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres (1.4.) einen Haushaltsplan auf, der relativ detailliert die Ausgaben des AStA festlegt. Dieser Haushalt muß vom Studierendenparlament verabschiedet werden.
Das Fachschaftsparlament (FSP)
Während der Wahlen zum Studierendenparlament wählen die Studierenden einer Fakultät auch die Mitglieder des Fachschaftsparlaments ihrer Fakultät. Die Größe eines Fachschaftparlaments richtet sich nach der Anzahl der Studierenden an der jeweiligen Fakultät - das Fachschaftsparlament Jura verfügt über 17 Sitze. Das Fachschaftsparlament wählt, kontrolliert und entlastet den Fachschaftsrat, hat also damit eine ähnliche Funktion wie das Studierendenparlament gegenüber dem AStA. Weiterhin beschließt das Fachschaftsparlament den Haushalt des Fachschaftsrats, dessen Mittel aus Zuweisungen des AStA bestehen.
Der Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat stellt das oberste studentische Vertretungsgremium an der Fakultät dar und wird vom Fachschaftsparlament für die Amtszeit von einem Jahr gewählt. Der Fachschaftsrat Jura besteht in der Regel aus 5 bis 6 Referenten, die sich um die verschiedenen Service- und Informations-Angebote der Fachschaft kümmern. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben werden dem Fachschaftsrat vom AStA Mittel aus den Semesterbeiträgen der Studierenden zugewiesen. Die Verwendung dieser Mittel durch den Fachschaftsrat wird vom Fachschaftsparlament kontrolliert.
Die Fachschaftsräteversammlung (FSRV)
Die Fachschaftsräteversammlung soll die Interessen der Fachschaften gegenüber dem Studierendenparlament vertreten. Ihre Mitglieder werden entsprechend der Studentenzahl an den verschiedenen Fakultäten von den jeweiligen Fachschaftsräten entsandt - der Fachschaftrat Jura hat 4 Stimmen in der Fachschaftsräteversammlung. |